Zusammenfassung: Der Uvs beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer Arbeitskräfteüberlassung und einer Leistungserbringung aufgrund eines Werkvertrages.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 AÜG; § 4 Abs 2 AÜG
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Zusammenfassung: Der Uvs beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer Arbeitskräfteüberlassung und einer Leistungserbringung aufgrund eines Werkvertrages.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 AÜG; § 4 Abs 2 AÜG
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