Zusammenfassung: Der Autor unterzieht einen Beitrag von Grof, in dem sich dieser mit der Auslegung des Gerichtsbegriffs im Bereich der österreichischen Bundesverfassung, des PersFrSchG, des Gemeinschaftsrechts oder der EMRK auseinander setzte und dabei auch zum Gerichtsstatus der UVS und des UBAS Stellung nahm, einer kritischen Analyse.
Rechtsgrundlagen: Art 130 B-VG; Art 129 B-VG; Art 6 MRK; Art 234 EGV

