Der Autor skizziert die Rechtslage nach der partiellen Aufhebung des Wertpapieraufsichtsgesetzes durch den VfGH und verweist auf das Vorliegen der erforderlichen Verfassungsmehrheit für die Beschlussfassung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes.
VfGH 12.12.2001, G 269/01
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