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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Tierseuchengesetz

TierseuchengesetzZUV aktuell 2002, 37 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die Verbringung von Rindfleisch zur Vermeidung der Einschleppung von BSE obliegt dem Verantwortungsbereich der Fleischgroßhandelsfirma und nicht des Lenkers der Lieferfirma.

Rechtsgrundlagen: § 64 TierseuchenG; § 1 Abs 1 VStG

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