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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Güterbeförderung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2002, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Die Normen des Güterbeförderungsrechts können nicht nur an Gewerbetreibende, sondern auch an die Fahrzeuglenker gerichtet sein. Die Bezeichnung des Verantwortlichen als " gewerbsmäßigen Beförderer von Gütern" bildet ein wesentliches Tatbestandselement des § 44aa Z 1 VStG.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 GütBefG; § 44a Z 1 VStG

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