Zusammenfassung: Eine bescheidmäßige Vorschreibung der Beseitigung eines Beobachtungsschachts und zur Neufassung der Quelle kann nicht als Instandhaltungsmaßnahme nach § 50 WRG qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 50 WRG; § 138 WRG
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Zusammenfassung: Eine bescheidmäßige Vorschreibung der Beseitigung eines Beobachtungsschachts und zur Neufassung der Quelle kann nicht als Instandhaltungsmaßnahme nach § 50 WRG qualifiziert werden.
Rechtsgrundlagen: § 50 WRG; § 138 WRG
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