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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Gewerbeordnung

GewerberechtZUV aktuell 2002, 32 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Das Fehlen einer Ankerennung des Landeshauptmanns für die grenzüberschreitende Ausübung des Malergewerbes ist als Übertretung des § 368 Z 14 GewO zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 Z 1 GewO; § 368 Z 14 GewO; § 1 Abs 4 Fall 2 GewO

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