Zusammenfassung: Einem Fahrzeuglenker kann auch bei wiederholter Einnahme von Valium nicht das Lenken eines Fahrzeugs in durch Suchtgift beeinträchtigtem Zustand angelastet werden, da Valium nicht als Suchtgift zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 58 Abs 1 StVO; § 2 SMG

