Zusammenfassung: Der Eintritt der Verfolgungsverjährung für das zugrundeliegende Delikt schließt die Zulässigkeit einer Lenkeranfrage aus.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der Eintritt der Verfolgungsverjährung für das zugrundeliegende Delikt schließt die Zulässigkeit einer Lenkeranfrage aus.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
Schlagwörter:
