vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Jugendschutzgesetz

JugendschutzZUV aktuell 2001, 39 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Die Qualifikation einer Person als Aufsichtsperson iSd Tir JugendschutzG und die damit verbundene Haftungsbefreiung der Eltern setzt einen ausdrücklichen Auftrag voraus.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 3 lit b Z 2 Tir JugendschutzG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!