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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2001, 37 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Die Verpflichtung zur Montage der " H"-Tafel obliegt dem Zulassungsbesitzer und dem Mieter des Fahrzeugs.

Rechtsgrundlagen: § 39a KFG; § 57a Abs 1 KFG; § 103a KFG; § 103a Abs 1 Z 2 KFG

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