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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Rettungsgesetz

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 39 Heft 4 v. 1.12.2001

Zusammenfassung: Der Obmann eines Unfallshilfsdienst-Vereins ist verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Fahrzeugbeschriftungen " Rettungswagen" oder " Rettungsdienst" zu überprüfen.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 lit e Tir RettungsG; § 5 Tir RettungsG

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