Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert, welche sanktionsrechtliche Folgen die Befahrung des für Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifens auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 5 StVO; § 53 Abs 1 Z 25 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert, welche sanktionsrechtliche Folgen die Befahrung des für Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifens auslöst.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 5 StVO; § 53 Abs 1 Z 25 StVO
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