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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 25 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 51e Abs 7 VStG; § 51e Abs 5 VStG; § 62 AVG

Der VwGH erörtert, dass der Kammervorsitzende nach § 51e Abs 7 VStG keine Befugnis zur mündlichen Bescheidverkündung besitzt.

VwGH 30.03.2001, 97/02/0140; VwGH 30.03.2001, 97/02/0141

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