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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 24 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 13 Abs 3 AVG idF BGbl 1998/1; § 63 Abs 3 AVG

Sowohl Inhalts- wie auch Formfehler stellen verbesserbare Mängel dar, wobei die ausdrückliche Setzung einer Verbesserungsfrist im Rahmen der Erlassung des Mängelbehebungsauftrags erforderlich ist.

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