Art 15 Abs 1 B-VG; § 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG; § 28 Abs 1 BStG
Die Erteilung der Gebrauchsgenehmigung für die Aufstellung von Alttextil-Sammelbehältern auf Bundesstrassengrund ist der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen.
Art 15 Abs 1 B-VG; § 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG; § 28 Abs 1 BStG
Die Erteilung der Gebrauchsgenehmigung für die Aufstellung von Alttextil-Sammelbehältern auf Bundesstrassengrund ist der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen.
