§ 39 Abs 1 FSG 1997
Die vorläufige Abnahme des Führerscheins infolge der amtsärztlichen Feststellung der Fahruntauglichkeit ist zulässig.
VwGH 24.10.2000, 2000/11/0213
§ 39 Abs 1 FSG 1997
Die vorläufige Abnahme des Führerscheins infolge der amtsärztlichen Feststellung der Fahruntauglichkeit ist zulässig.
VwGH 24.10.2000, 2000/11/0213
