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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht, Führerscheingesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 27 - 28 Heft 2 v. 1.6.2001

Art 103 Abs 4 B-VG; § 35 Abs 1 FSG 1997; § 123 Abs 1 KFG

Der Landeshauptmann bildet in nach Inkrafttreten des FSG anhängigen Verfahren bzw der Entziehung von Lenkerberechtigungen die letztinstanzliche Rechtsmittelbehörde.

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