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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht, Führerscheingesetz

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 28 Heft 2 v. 1.6.2001

§ 5 Abs 9 StVO

Die Verweigerung zur Abgabe einer Harnprobe kann nicht der Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung nach § 5 Abs 9 StVO gleichgestellt werden.

VwGH 26.1.2001, 2000/02/0146

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