vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Straßenverkehrsordnung

VerkehrsrechtZUV aktuell 2001, 38 Heft 2 v. 1.6.2001

Zusammenfassung: Der Normadressat des § 99 Abs 3 lit a StVO ist der Fahrzeuglenker; der Besitz bzw Nichtbesitz der Lenkberechtigung ist unerheblich.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 lit a StVO; § 99 Abs 3 lit a StVO

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!