Zusammenfassung: Der Autor nimmt die geplante Implementierung erstinstanzlicher Landesverwaltungsgerichte zum Anlass, um sich mit bestimmten verfahrensrechtlichen Defiziten aus Perspektive der UVS auseinander zu setzen. Dabei behandelt er auch die Frage, ob die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs der UVS in administrativrechtlichen Angelegenheiten einen tauglichen Ersatz für erstinstanzliche Landesverwaltungsgerichte bilden könnte und behandelt die Problematik der zunehmenden Verlagerung des Ermittlungsverfahrens zu den UVS.

