§ 3 StGB; § 4 WaffGG; § 7 WaffGG; § 29 SPG
Auch in (vermeintlichen) Notwehrsituationen muss der Waffengebrauch des Beamten das gelindeste verfügbare Mittel darstellen, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen.
VwGH 21.12.2000, 96/01/0351
§ 3 StGB; § 4 WaffGG; § 7 WaffGG; § 29 SPG
Auch in (vermeintlichen) Notwehrsituationen muss der Waffengebrauch des Beamten das gelindeste verfügbare Mittel darstellen, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen.
VwGH 21.12.2000, 96/01/0351
