§ 4 AsylG 1997
Die Zugangsmöglichkeit zu einem Verfahren, in dem die Frage der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus erst beurteilt wird, entspricht der gebotenen Drittstaatssicherheit nicht.
VwGH 6.3.2001, 99/01/0450
§ 4 AsylG 1997
Die Zugangsmöglichkeit zu einem Verfahren, in dem die Frage der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus erst beurteilt wird, entspricht der gebotenen Drittstaatssicherheit nicht.
VwGH 6.3.2001, 99/01/0450
