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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Baurecht

BaurechtZUV aktuell 2001, 31 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Da die Verlegung von Wasser-, Kanal- und Telefonleitungen die dauerhafte Nutzung von Nachbarliegenschaften erfordert, fällt die Festlegung allfälliger Entschädigungsansprüche nicht in den Kompetenzbereich des UVS.

Rechtsgrundlagen: § 34 Tir BO

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