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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2001, 21 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 51f Abs 2 VStG; § 51h Abs 2 VStG

Sofern eine Partei einer ordnungsgemäßein Ladung nicht Folge leistet, liegt keine Missachtung des gebotenen Parteiengehörs vor. Eine Vertagung der Verhandlung ist nicht erforderlich.

VwGH 15.11.2000, 2000/03/0260

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