§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH prüft, unter welchen Voraussetzungen der Zulassungsbesitzer zur Beantwortung einer neuerlichen identen Lenkeranfrage verpflichtet sein kann.
VwGH 14.7.2000, 2000/02/0084
§ 103 Abs 2 KFG
Der VwGH prüft, unter welchen Voraussetzungen der Zulassungsbesitzer zur Beantwortung einer neuerlichen identen Lenkeranfrage verpflichtet sein kann.
VwGH 14.7.2000, 2000/02/0084
