Zusammenfassung: Der UBAS lehnt im konkreten Fall die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat Afghanistan aufgrund der Gefahr des völligen Wegfalls einer Existenzgrundlage ab.
Rechtsgrundlagen: § 7 AsylG 1997
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Zusammenfassung: Der UBAS lehnt im konkreten Fall die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat Afghanistan aufgrund der Gefahr des völligen Wegfalls einer Existenzgrundlage ab.
Rechtsgrundlagen: § 7 AsylG 1997
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