Zusammenfassung: Die unzureichende Ahndung von Übergriffen gegen muslimisch-slawische Minderheiten rechtfertigt die Annahme der Unzumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat.
Rechtsgrundlagen: § 7 AsylG 1997
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Zusammenfassung: Die unzureichende Ahndung von Übergriffen gegen muslimisch-slawische Minderheiten rechtfertigt die Annahme der Unzumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat.
Rechtsgrundlagen: § 7 AsylG 1997
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