§ 13 Abs 1 AVG idF 1998/I/158; § 13 Abs 5 AVG idF 1998/I/158; § 63 Abs 5 AVG idF 1995/471
Der VfGH definiert den Zeitpunkt des Einlangens einer mittels Telefax außerhalb der Amtsstunden übermittelten Berufungsschrift und betont die gebotene Differenzierung zwischen dem " Einbringen" und dem " Einlangen" einer Berufung.

