§ 2 Abs 2 AuslBG; § 3 Abs 1 AuslBG; § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG
Der VwGH nimmt zur Differenzierung zwischen - genehmigungsfreien - Gefälligkeitsdiensten und einer bewilligungspflichtigen kurzfristigen Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft Stellung.

