§ 269 StGB; § 97 Abs 5 StVO
Ein Freispruch bezüglich des Delikts des § 269 Abs 1 StGB und die Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen einer Übertretung des § 97 Abs 5 StVO begründen keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots.
§ 269 StGB; § 97 Abs 5 StVO
Ein Freispruch bezüglich des Delikts des § 269 Abs 1 StGB und die Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen einer Übertretung des § 97 Abs 5 StVO begründen keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots.
