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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz 1967

KraftfahrrechtZUV aktuell 2000, 33 Heft 3 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Der Absender einer Lenkerauskunft muss die fristgerechte Postaufgabe durch geeignete Beweismittel (zB Postaufgabeschein) Nachweisen.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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