§ 37 AVG; § 52 AVG
Ein schlüssiges und als Beweismittel taugliches Sachverständigengutachten muss sowohl Tatsachenfeststellungen wie auch nachvollziehbare Schlussfolgerungen des Gutachters enthalten.
VwGH 17.12.1999, 99/02/0294
§ 37 AVG; § 52 AVG
Ein schlüssiges und als Beweismittel taugliches Sachverständigengutachten muss sowohl Tatsachenfeststellungen wie auch nachvollziehbare Schlussfolgerungen des Gutachters enthalten.
VwGH 17.12.1999, 99/02/0294
