§ 71 Abs 1 Z 1 AVG
Der VwGH konkretisiert die Sorgfalts- und Kontrollpflichten bei der Übermittlung eines Einspruchs durch einen Boten.
VwGH 30.9.1999, 99/02/0157
§ 71 Abs 1 Z 1 AVG
Der VwGH konkretisiert die Sorgfalts- und Kontrollpflichten bei der Übermittlung eines Einspruchs durch einen Boten.
VwGH 30.9.1999, 99/02/0157
