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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Fremdengesetz

FremdenrechtZUV aktuell 2000, 30 Heft 2 v. 1.6.2000

Zusammenfassung: Reisedokumente von Fremden müssen entweder mitgeführt werden oder in einer Weise verwahrt werden, die deren umgehende Herbeischaffung gewährleistet.

Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 2 FrG 1997

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