Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welchen Stellenwert die UVS im Rechtsschutzmodell der österreichischen Bundesverfassung einnehmen und beschreibt in diesem Zusammenhang auch den Zuständigkeitsbereich und die Organisationsstruktur der UVS. Weiters nimmt er zur gebotenen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der UVS-Mitglieder und der verfassungsrechtlichen Vorgabe einer festen Geschäftsverteilung Stellung und beleuchtet die Rechtsposition der UVS in ihrer Funktion als Initiatoren von verfassungsgerichtlichen Normenprüfungsverfahren oder als belangte Behörde im Rahmen der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit. Erwägungen zu den gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und zur Effektivität des durch die UVS gewährten Rechtsschutzes runden den Beitrag schließlich ab.

