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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Verwaltungs(straf)Verfahren

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2000, 23 - 24 Heft 2 v. 1.6.2000

§ 175 Abs 1 Z 1 StPO

Die Annahme einer Betretung auf frischer Tat setzt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Tatbegehung und dem Einschreiten der Behörde bzw der Verhaftung voraus.

VwGH 19.1.2000, 98/01/0451

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