Zusammenfassung: Das Nichtvorliegen der Entsendegenehmigungen und der Bewilligungen iSd AuslBschG im Zeitpunkt der Entsendung Schweizre Arbeitnehmer nach Österreich ist dem Arbeitgeber nur als geringfügiges Verschulden anzulasten.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslbG; § 21 Abs 1 VStG

