§ 7 AVG; Art 6 MRK; Art 133 Z 1 B-VG
Bei Einhaltung einer Mindestbestelldauer begründet die zeitlich beschränkte Bestellung eines UVS-Mitglieds und die Einräumung einer Rückkehrmöglichkeit in den Verwaltungsdienst keine Verletzung der gebotenen Unabhängig- und Unparteilichkeit von UVS-Mitgliedern.

