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OGH: Aufgriffsrecht ist kein genereller Zustimmungsvorbehalt

Unternehmens- und GesellschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Dr. Christian Temmel, MBA (Oxford)ZUS 2012/36ZUS 2012, 118 Heft 3 v. 28.9.2012

Ein in der Satzung einer GmbH den Gesellschaftern eingeräumtes Aufgriffsrecht zu vorbestimmten Bedingungen ist nicht einem Zustimmungsrecht zur Veräußerung des Geschäftsanteils gleichzuhalten, sodass bei einer exekutiven Verwertung § 76 Abs 4 GmbHG nicht analog anzuwenden ist.

OGH 22. 2. 2012, 3 Ob 223/11g

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