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UFS: Zurückweisung einer Berufung gegen einen Nicht-Bescheid

SteuerrechtJudikaturBearbeiter: Dr. Michael KotschniggZUS 2012/12ZUS 2012, 32 Heft 1 v. 22.3.2012

Die Berufung setzt ein taugliches Anfechtungsobjekt in Form eines wirksamen Steuerbescheides voraus (§ 243 BAO). Fehlt es daran, so ist sie als unzulässig zurückzuweisen (§ 273 Abs 1 lit a BAO). Damit ist die Sache aber noch nicht zu Ende, weil das Finanz- oder Zollamt die beabsichtigte Erledigung in einem neuerlichen Anlauf nachzuholen hat.

UFS 5. 1. 2012, RV/0575-W/11

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