Am 7. 12. 2011 ist das Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl I 2011/112, kundgemacht worden, in dem auch einige Änderungen des UmgrStG enthalten sind.1 Neben einer Aktualisierung der Missbrauchsbestimmung des § 44 leg cit wird nunmehr für die Anrechnung der Mindest-KöSt bei der Umwandlung (Art II UmgrStG) ein Betriebserfordernis statuiert. Bei Umwandlungen mit natürlichen Personen als Rechtsnachfolger ergeben sich Änderungen bei der Realisationsbesteuerung. Der nachfolgende Beitrag soll die entsprechenden Änderungen im Überblick darstellen.

