Im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen und M&A-Transaktionen werden regelmäßig gesellschaftsteuerlich relevante Tatbestände erfüllt. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Gesellschaftsteuer wird durch die Haftungsbestimmung des § 9 Abs 2 KVG Nachdruck verliehen. Der folgende Beitrag soll diese Norm im Überblick darstellen und diverse Zweifelsfragen klären.

