EStG § 29 Z 3, §§ 31, 32
EStR 2000: Rz 115a, 119
Die hier besprochenen Entscheidungen des UFS beleuchten die Frage einer Einbringung von GmbH-Anteilen in eine Privatstiftung, die unentgeltlich und unter Fruchtgenussvorbehalt erfolgte. Mehr als ein Jahr später verzichteten die Stifter entgeltlich auf ihr Fruchtgenussrecht. Strittig war, ob es sich um zwei getrennte Rechtsgeschäfte oder um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang durch die Stifter handelte.

