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BFG: Von Buchhalter fälschlicherweise geltend gemachter Vorsteuerabzug = grobe Fahrlässigkeit

FinanzstrafrechtJudikaturWolfgang Gurtner , Marie KablerZSS 2026, 34 Heft 1 v. 7.7.2026

Deskriptoren: Vorsteuerabzug; Vorsatz; grobe Fahrlässigkeit; Abgabenerhöhung; Sorgfalt.

Normen: § 8 FinStrG, § 29 FinStrG, § 33 FinStrG, § 34 FinStrG, § 49 FinStrG

Der in einer Steuerberatungskanzlei angestellte Buchhalter lässt die gebotene Sorgfalt außer Acht, wenn er sich bei Prüfung einer ihm zur steuerlichen Behandlung übermittelten Rechnung nicht vergewissert, dass die von der Steuerberatungskanzlei vertretene Abgabepflichtige auch tatsächlich Empfängerin der Rechnung und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Auch stellt der Kauf eines Fahrzeuges auf Leasingbasis einen alltäglichen, steuerlich zu beurteilenden Geschäftsfall dar. Zutreffend wies bereits das Finanzamt darauf hin, dass dabei auch dem hohen Rechnungsbetrag (EUR 374.400) Bedeutung zukommt.

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