Zollbehördliche Kontrollmaßnahmen und Prüfungsfeststellungen ziehen in der Praxis häufig auch finanzstrafrechtliche Folgen nach sich. Vorliegender Beitrag rückt mögliche steuerstrafrechtliche Konsequenzen – etwa der vorsätzlichen „Unterfakturierung“ eines eingeführten Gegenstandes – in der EUSt bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern ins Blickfeld. Auf Ebene der abgabenrechtlichen Vorfrage nimmt der Beitrag sowohl den mehrwertsteuerlichen Einfuhrtatbestand als auch die Bestimmungen für den Abzug von österreichischer EUSt als Vorsteuer ins Visier. Dabei zeigen sich im Rahmen einer tiefer gehenden Analyse der einschlägigen Schnittstellen zwischen dem Zoll-, dem Umsatzsteuer- sowie dem Finanzstrafrecht Wertungswidersprüche in der Rsp, die den konträren Zielsetzungen der einzelnen Rechtsgebiete dieser – durchaus komplexen – Querschnittsmaterie geschuldet sind.

