Die Zahl an Vorschriften für Unternehmer nimmt stetig zu. Steuerberater und deren Mitarbeiter sind oftmals die ersten Ansprechpersonen, wenn es um rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen des Unternehmeralltags geht – auch wenn diese nicht immer die Kernkompetenzen des Steuerberaters betreffen. „Der Steuerberater muss schließlich alles wissen!“ – so der Anspruch vieler Kunden und offenbar mittlerweile auch der Behörden, wenn es um den geltenden Sorgfaltsmaßstab geht. Ist es tatsächlich grob fahrlässig, wenn ein Steuerberater oder Bilanzbuchhalter übersieht, dass der vereinzelte Import von Bier aus Tschechien der Biersteuer in Österreich unterliegt, auch wenn der Kunde gar nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat?

