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Aktuelle Praxisfragen und Judikatur aus dem Zustellrecht

AbgabenverfahrenAufsätzePhilip PredotaZSS 2024, 53 Heft 2 v. 28.6.2024

Die Bekanntgabe ist im Abgaben- und Finanzstrafrecht ein fundamentales Ereignis. Behördliche Erledigungen können nämlich vor deren Bekanntgabe keine Rechtswirkungen entfalten. Zugleich knüpfen zahlreiche Rechtsfolgen an die Bekanntgabe an. Schriftliche Erledigungen gelten grundsätzlich durch deren Zustellung als bekanntgegeben. Auch wenn auf den ersten Blick die Bekanntgabe bzw die Zustellung relativ einfach bewirkt werden kann, zumal dafür grundsätzlich genügt, dass die Erledigung in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt, so birgt der Zustellvorgang dennoch zahlreiche Fallstricke in sich. Abgabepflichtige und ihre steuerlichen Vertreter sollten sich insbesondere bei Bekanntgabe der Vollmacht und bei der Bescheidprüfung die Grundprinzipien des Zustellrechts immer vor Augen führen, zumal für gewöhnlich Zustellfehler die Erledigungen mit Nichtigkeit behaften. Dies führt dazu, dass Fehler im Zustellvorgang einerseits die Rechtssicherheit tangieren können, andererseits auch Umstände bilden, um „vereinfacht“ die Rechtswirksamkeit einer Erledigung zu beanstanden. Der nachfolgende Beitrag soll daher unter Bezugnahme auf aktuelle Judikatur aufzeigen, welche Bereiche des Zustellrechts sich in der Praxis als fehleranfällig herausgestellt haben und Aufschluss darüber geben, worauf Abgabepflichtige und ihre Vertreter besonders Acht geben müssen.

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