Deskriptoren: Beschwerdevorentscheidung; Vorlageantrag; Weiterleitung; Verständigung.
Normen: § 53 BAO, § 264 BAO, § 281a BAO, § 6 AVG
Erfolgt die Vorlage einer Bescheidbeschwerde zu Unrecht (zB wegen fehlenden Vorlageantrags), so hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde mit verfahrensrechtlichem Beschluss an die Abgabenbehörde weiterzuleiten. Zweckmäßigerweise wird die Verständigung (iSd § 281a BAO) dadurch zu erfolgen haben, dass eine Ausfertigung des verfahrensleitenden Beschlusses (samt Begründung, in der die Ansicht des Verwaltungsgerichts dargelegt wird) den Parteien zugestellt wird.