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VwGH: Verständigung gemäß § 281a BAO

AbgabenverfahrenJudikaturChristoph RitzZSS 2023, 164 Heft 4 v. 30.12.2023

Deskriptoren: Beschwerdevorentscheidung; Vorlageantrag; Weiterleitung; Verständigung.

Normen: § 53 BAO, § 264 BAO, § 281a BAO, § 6 AVG

Erfolgt die Vorlage einer Bescheidbeschwerde zu Unrecht (zB wegen fehlenden Vorlageantrags), so hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde mit verfahrensrechtlichem Beschluss an die Abgabenbehörde weiterzuleiten. Zweckmäßigerweise wird die Verständigung (iSd § 281a BAO) dadurch zu erfolgen haben, dass eine Ausfertigung des verfahrensleitenden Beschlusses (samt Begründung, in der die Ansicht des Verwaltungsgerichts dargelegt wird) den Parteien zugestellt wird.

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