Ausgangspunkt dieses Beitrags bildet die neuere Rsp des VwGH, in der dieser erstmalig explizit den Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers als verfahrensrechtliche Methode zur Angemessenheitsprüfung von Leistungsbeziehungen anwendet. Dieser für Österreich eher untypische Ansatz macht eine genauere dogmatische Betrachtung besagter Maßfigur notwendig. Aus diesem Grund soll im ersten Hauptteil des Beitrags der Ursprung und die bisherige Bedeutung des Sorgfaltsmaßstabs dargestellt werden, um im Anschluss daran die Anforderungen an diesen zu skizzieren. Im zweiten Hauptteil soll der Frage nachgegangen werden, ob durch die neueste VwGH-Rsp der tatsächliche Fremdvergleich eine Auf- oder Abwertung erfährt bzw vom Sorgfaltsmaßstab in den Hintergrund gedrängt wird.